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Rechtliches
Beschusspflicht
Wer Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht
werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich des Waffengesetzes verbringt,
hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.
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Der Sprengstoffschein muss nach 5 Jahren verlängert werden. Laut Gesetz verfällt die Erlaubnis, wenn man die Verlängerung überzieht. Das würde bedeuten, dass man den Kurs bzw. die Prüfung erneut absolvieren muss, um den »Sprengstoffschein« wieder zu erwerben.
Weiterlesen: Wichtige Terminfrist-Info zur Verlängerung eines Sprengstoffscheines nach § 27 SprengG